Schlüsselübergabe für eine Eigentumswohnung vor einem Mehrfamilienhaus
Immobilienrecht

Begründung von Wohnungseigentum – rechtliche Grundlagen verständlich erklärt

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Alles zur Begründung von Wohnungseigentum

Die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen ist ein wichtiger Schritt, der sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich gut durchdacht sein muss. Gerade bei Mehrfamilienhäusern oder bei der Umwandlung von Immobilien spielt die Begründung von Wohnungseigentum eine zentrale Rolle. Als Notarin in München begleite ich Eigentümer, Investoren und Bauträger in allen Fragen rund um das Immobilienrecht und sorge dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Von der Erstellung der notwendigen Unterlagen bis zur Eintragung im Grundbuch unterstütze ich Sie dabei, Wohnungseigentum rechtssicher zu begründen und mögliche Risiken frühzeitig zu vermeiden.

01 Was ist Wohnungseigentum und Teileigentum?

Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt und bezeichnet das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es dient ausschließlich Wohnzwecken.

Zum Wohnungseigentum gehören zwei wesentliche Bestandteile. Das Sondereigentum umfasst die eigentliche Wohnung sowie alle Teile, die ohne Beeinträchtigung anderer verändert werden können, etwa Bodenbeläge oder nicht tragende Wände. Dem gegenüber steht das Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen unter anderem das Grundstück, das Dach, tragende Wände, das Treppenhaus oder zentrale Anlagen wie die Heizung.

Modellhaus auf Unterlagen zur Teilungserklärung für Wohnungseigentum

Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz, das genau regelt, welche Rechte und Pflichten mit Wohnungseigentum verbunden sind.

Was bedeutet Teileigentum?

Davon zu unterscheiden ist das sogenannte Teileigentum. Dieses betrifft Räume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, beispielsweise Büros, Läden oder Garagen. Für Teileigentum gelten die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes entsprechend.

Auch Teileigentum ist mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum verbunden. Der wesentliche Unterschied liegt in der Nutzung, da diese Einheiten nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind, sondern beispielsweise gewerblich genutzt werden.

In der Praxis spielt Teileigentum häufig bei gemischt genutzten Gebäuden eine Rolle, in denen sich sowohl Wohnungen als auch gewerblich genutzte Flächen befinden.

02 Wann wird Wohnungseigentum begründet?

Wohnungseigentum wird begründet, wenn ein Grundstück oder ein Gebäude rechtlich in mehrere selbstständige Einheiten aufgeteilt wird. Dies geschieht häufig bei Neubauten durch Bauträger oder bei der Umwandlung bestehender Immobilien.

Das bedeutet: Bei der Begründung wird ein Gebäude, etwa ein Mehrfamilienhaus, rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt. Danach kann jede Wohnung separat verkauft, gekauft oder vererbt werden.

Die Begründung von Wohnungseigentum erfolgt dabei nicht automatisch, sondern muss aktiv durchgeführt werden. Erst durch diesen rechtlichen Schritt entstehen einzelne, voneinander unabhängige Eigentumseinheiten, die separat verkauft, belastet oder vererbt werden können.

03 Wie funktioniert die Begründung von Wohnungseigentum?

Die Begründung von Wohnungseigentum erfolgt in mehreren rechtlich geregelten Schritten.

1. Festlegung der Art der Begründung

Zunächst wird entschieden, auf welchem Weg das Wohnungseigentum begründet werden soll. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder erfolgt die Begründung durch eine vertragliche Einräumung zwischen mehreren Miteigentümern oder durch eine einseitige Teilung durch einen alleinigen Eigentümer, beispielsweise einen Bauträger. In der Praxis ist die einseitige Teilung die häufigste Variante.

2. Erstellung der Teilungserklärung

Die wichtigste Grundlage bildet die Teilungserklärung. In ihr wird festgelegt, wie das Gebäude aufgeteilt wird und welche Miteigentumsanteile den einzelnen Einheiten zugeordnet sind. Sie definiert die Struktur der späteren Eigentümergemeinschaft.

3. Aufteilungsplan

Ergänzend dazu ist ein Aufteilungsplan erforderlich. Dabei handelt es sich um eine behördlich bestätigte Bauzeichnung, aus der die genaue Aufteilung des Gebäudes und die einzelnen Einheiten hervorgehen.

4. Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zusätzlich wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Diese bestätigt, dass die einzelnen Einheiten baulich voneinander getrennt sind und eigenständig genutzt werden können.

5. Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung

Als Notarin prüfe ich die Unterlagen, beurkunde die Teilungserklärung und veranlasse die Eintragung im Grundbuch. Erst mit der Anlegung der einzelnen Wohnungsgrundbücher entsteht das Wohnungseigentum rechtlich.

Unterzeichnung der Teilungserklärung mit Modellhaus und Wohnungsschlüsseln

04 Welche Rolle spielt der Notar bei der Begründung von Wohnungseigentum?

Die Begründung von Wohnungseigentum ist ohne notarielle Mitwirkung nicht möglich. Der Notar übernimmt dabei eine zentrale Funktion.

Ich stelle sicher, dass die Teilungserklärung rechtssicher formuliert ist, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden. Zudem begleite ich die gesamte Abwicklung bis zur Eintragung im Grundbuch. Gerade im Zusammenhang mit einem Wohnungskauf ist es entscheidend, dass die rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt sind und alle Beteiligten Klarheit über ihre Rechte und Pflichten haben.

Gerade bei komplexeren Immobilienprojekten ist es wichtig, frühzeitig einen Notar einzubeziehen, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden. Dabei entstehen auch sogenannte Beurkundungsgebühren, die gesetzlich geregelt sind und sich nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts richten.

05 Wichtige Inhalte der Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist das Herzstück, wenn Sie Wohnungseigentum begründen möchten. Sie regelt die grundlegenden Strukturen der Eigentümergemeinschaft.

Dazu gehören unter anderem die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, die Zuordnung von Sondernutzungsrechten, Regelungen zur Nutzung einzelner Einheiten sowie Rechte und Pflichten der Eigentümer.

Diese Regelungen haben langfristige Auswirkungen auf die Nutzung und den Wert der Immobilie und sollten daher besonders sorgfältig gestaltet werden.

06 Die Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn Wohnungseigentum begründet wird, entsteht automatisch eine sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft. Das bedeutet: Sie sind nicht nur Eigentümer Ihrer eigenen Wohnung, sondern gleichzeitig Teil einer Gemeinschaft, die gemeinsam über bestimmte Bereiche und Entscheidungen rund um die Immobilie bestimmt.

Diese Gemeinschaft umfasst alle Eigentümer innerhalb eines Gebäudes und übernimmt vor allem die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dazu gehören insbesondere Dach, Treppenhaus und technische Anlagen wie die Heizung.

Ein zentrales Element ist die Eigentümerversammlung. Dort werden regelmäßig Entscheidungen getroffen, etwa zu Instandhaltungsmaßnahmen, zur Verwaltung oder zu finanziellen Fragen.

Zur Finanzierung dieser Aufgaben zahlen die Eigentümer monatlich Hausgeld. Dieses wird unter anderem verwendet für:

  • laufende Kosten wie Hausmeister, Reinigung oder Versicherungen
  • den Aufbau einer Instandhaltungsrücklage für zukünftige Reparaturen

In bestimmten Fällen können zusätzlich Sondernutzungsrechte vereinbart werden, zum Beispiel für Stellplätze oder Gartenanteile.

Für Sie bedeutet das:

  • Sie haben Rechte an Ihrer eigenen Wohnung
  • Sie tragen Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum
  • Sie wirken an Entscheidungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft mit

07 Vorteile der Begründung von Wohnungseigentum

Die Begründung von Wohnungseigentum bringt für Eigentümer und Investoren mehrere praktische und wirtschaftliche Vorteile mit sich. Sie schafft klare Strukturen und eröffnet neue Möglichkeiten in Bezug auf Nutzung, Finanzierung und Verwertung einer Immobilie.

Schlüsselübergabe an ein Paar in einer leeren Eigentumswohnung

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen insbesondere:

  • Separate Veräußerung einzelner Einheiten: Wohnungen können einzeln verkauft werden, wodurch sich Immobilien flexibler nutzen und besser vermarkten lassen.
  • Klare rechtliche Zuordnung: Jeder Eigentümer weiß genau, welche Bereiche ihm gehören und welche gemeinschaftlich genutzt werden.
  • Bessere Finanzierbarkeit: Einzelne Wohnungen lassen sich häufig einfacher finanzieren oder beleihen als ein gesamtes Gebäude.
  • Flexible Nutzung und Vermietung: Eigentümer können ihre Einheiten individuell nutzen, vermieten oder strategisch in ihre Vermögensplanung einbinden.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Einzelne Wohnungen erzielen am Markt oft höhere Preise als ein Gesamtobjekt, was die Wirtschaftlichkeit erhöhen kann.

08 Fazit: Wohnungseigentum rechtssicher begründen

Die Begründung von Wohnungseigentum ist ein zentraler Schritt bei der Aufteilung von Immobilien und sollte sorgfältig geplant und umgesetzt werden.

Als Notarin in München unterstütze ich Sie dabei, alle notwendigen Schritte rechtssicher durchzuführen und Ihr Wohnungseigentum sauber zu begründen. So schaffen Sie die Grundlage für eine klare Eigentümerstruktur und eine langfristig erfolgreiche Nutzung Ihrer Immobilie.

Notarin Susanne Pöllmann
Über die Autorin

Notarin Susanne Pöllmann

Notarin im Bezirk des OLG München, Amtssitz in der Pacellistraße 14. Schwerpunkte im Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Ehe- und Erbrecht. Seit November 2023 Prüferin der 2. Staatsprüfung.

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