Notar in München für Beglaubigungen
Ihr Notar in München für Beglaubigungen
Als Notar in München bieten wir Ihnen die Beglaubigung Ihrer Unterschrift sowie von Originalurkunden an. Die Beglaubigung beim Notar garantiert die Authentizität Ihrer Dokumente, was für behördliche oder gerichtliche Zwecke oft unerlässlich ist. Bei Bedarf holen wir gerne eine Apostille für das betreffende Land beim Landgericht ein.
Notarielle Beglaubigungen dienen der Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift und der Identität des Unterzeichnenden, was für die Rechtsgültigkeit von Unterlagen von höchster Bedeutung ist. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes ist befugt, Dokumente und Unterschriften zu beglaubigen. Hierbei informieren wir Sie stets transparent über die Kosten für eine Beglaubigung durch unser Notariat in München.
Notar für Beglaubigungen – unsere Leistungen
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über häufig nachgefragte Beglaubigungsarten:
Unterschriftsbeglaubigung durch Notar
Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist oft ein wesentlicher Schritt zur rechtlichen Absicherung und Verifizierung von Dokumenten. Wenn Sie eine Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen möchten, bestätigen wir als Notare die Echtheit und die Identität des Unterzeichnenden. Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung beim Notar richten sich nach dem Gegenstandswert des Dokuments.
Durch unsere neutrale und unparteiische Beglaubigung gewährleisten wir die Authentizität Ihrer Unterschrift und sorgen für die rechtliche Anerkennung Ihrer Dokumente. Dies ist besonders im internationalen Kontext relevant. Sie möchten in München eine Unterschrift beglaubigen lassen? Vereinbaren Sie direkt einen Termin bei uns!
Beglaubigte Kopien/Abschriften München
Beglaubigte Kopien/Abschriften vom Notar sind in vielen rechtlichen Angelegenheiten unerlässlich. Als Notarin für Beglaubigungen in München stellen wir sicher, dass die beglaubigte Abschrift Ihres Originaldokuments in jeder Hinsicht identisch ist. Dies ist besonders relevant bei wichtigen Dokumenten wie Urkunden, Zeugnissen, die Sie in München beglaubigen lassen möchten, oder Verträgen, die für behördliche oder gerichtliche Zwecke in Kopie benötigt werden. Unsere beglaubigten Kopien/Abschriften bieten Ihnen die Gewissheit und rechtliche Sicherheit, dass diese als verbindlich anerkannt werden.
Notarielle Tatsachenbescheinigung
Die notarielle Tatsachenbescheinigung dokumentiert bestimmte Fakten und Umstände, die der Notar persönlich wahrgenommen hat. Sie wird oft benötigt, wenn eine rechtssichere Feststellung für Gerichte, Behörden oder geschäftliche Zwecke erforderlich ist. Anders als bei anderen notariellen Beglaubigungen, die nur die Echtheit von Unterschriften oder Dokumenten bestätigen, hält die Tatsachenbescheinigung fest, was der Notar selbst gesehen oder überprüft hat.
Eine notarielle Tatsachenbescheinigung kann z. B. die Existenz bestimmter Dokumente, die Identität von Personen oder räumliche Gegebenheiten bestätigen. Sie bietet so rechtliche Sicherheit und kann in Streitfällen als Beweis für Rechte und Pflichten dienen.