Notarkosten Erbschein beantragen — Kosten beim Notar.
Die Kosten, um einen Erbschein beim Notar zu beantragen, richten sich nach dem Nachlasswert. Grundlage für die Berechnung ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Zur Orientierung: Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro belaufen sich die Notarkosten für die Beantragung des Erbscheins inklusive Beglaubigung auf etwa 273 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und eventueller Auslagen. Bei höheren Nachlasswerten steigen die Gebühren entsprechend. Zusätzlich fallen für die gerichtliche Erteilung des Erbscheins Gerichtskosten an. Ich erläutere Ihnen im persönlichen Gespräch gerne, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.
Persönliche Beratung zur Erbscheinbeantragung in München
Als Notarin in München begleite ich Sie zuverlässig bei der Erbscheinbeantragung. Ob Sie als Alleinerbe auftreten oder Teil einer Erbengemeinschaft sind — ich stehe Ihnen mit rechtlicher Klarheit und menschlichem Gespür zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.