Rechtssichere Scheidungsvereinbarung mit Notar in München 

Eine Trennung stellt viele Paare vor persönliche und rechtliche Herausforderungen. Neben der emotionalen Belastung geht es oft auch um Vermögenswerte, Immobilien, Unterhalt oder das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder. Als Notarin in München mit Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, faire und rechtssichere Lösungen zu finden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung schafft dabei Klarheit und Sicherheit für beide Seiten.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung? – Scheidung mit notarieller Vereinbarung in München

Die Scheidungsfolgenvereinbarung (auch „Scheidungsvereinbarung“) ist ein Vertrag, in dem Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin alle relevanten Aspekte rund um Ihre Trennung oder Scheidung verbindlich regeln können. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie eine einvernehmliche Lösung anstreben, sei es vor oder während des Scheidungsverfahrens. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt zentrale Fragen, die sich bei der Trennung ergeben, etwa die Vermögensaufteilung und den Zugewinnausgleich, mögliche Unterhaltsansprüche sowie den Umgang mit einem gemeinsamen Eigentum. Auch die Aufteilung bestehender Schulden muss klar definiert sein. Geht es um gemeinsame Kinder, werden Sorgerecht, Umgangsrecht und den Kindesunterhalt festgelegt. Auch der Versorgungsausgleich zur Altersvorsorge wird berücksichtigt. Als Notarin helfe ich Ihnen, diese Punkte rechtssicher, verständlich und ausgewogen zu gestalten. Dabei begleite ich beide Seiten neutral, mit dem Ziel, eine tragfähige Einigung zu schaffen. 

Ehepaar unterschreibt notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidung mit notarieller Vereinbarung – unsere Leistungen

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Leistungen in Bezug auf die Scheidungsfolgenvereinbarung:

Rechtssicherheit bei der Scheidungsfolgenvereinbarung

Rechtssicherheit in allen Trennungsfolgen

Ich sorge dafür, dass Ihre Vereinbarungen rechtlich wirksam und dauerhaft belastbar sind, unabhängig davon, ob es um Vermögen, Unterhalt, Immobilien oder Kinder geht. Dabei fließt meine langjährige Erfahrung im Familien- und Immobilienrecht in jede Formulierung ein. 

Beratung der Scheidungsfolgenvereinbarung durch Notar

Neutrale und individuelle Beratung

Als Notarin bin ich verpflichtet, beide Seiten gleichermaßen zu informieren und zu beraten. Ich erläutere Ihnen alle rechtlichen Optionen und unterstütze Sie dabei, eine faire und ausgewogene Lösung zu finden, individuell abgestimmt auf Ihre Lebenssituation. 

Immobilien bei Scheidung durch notarielle Vereinbarung

Umgang mit komplexen Sachverhalten

Ob eine gemeinsame Immobilie, Gesellschaftsbeteiligung oder bestehende Verbindlichkeiten, ich helfe Ihnen, auch vielschichtige Regelungspunkte klar zu strukturieren und rechtssicher zu fassen. Selbstverständlich berücksichtige ich dabei auch angrenzende Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Erbschaftsrecht. 

Scheidungsfolgenvereinbarung Kosten beim Notar

Warum ist eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Die Trennung einer Ehe hat oft weitreichende rechtliche Folgen. Wenn Sie wichtige Fragen eigenverantwortlich regeln möchten, ohne sich auf die Entscheidung eines Familiengerichts verlassen zu müssen, bietet eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung eine rechtssichere und verbindliche Lösung. 

Durch die notarielle Beurkundung erhalten Ihre getroffenen Vereinbarungen rechtliche Gültigkeit. Gerade bei Vermögenswerten wie Immobilien, etwa bei der Übertragung eines Grundstücks oder der Regelung eines Wohnrechts, ist die notarielle Form sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hier greift meine Erfahrung im Immobilienrecht, um auch komplexe Sachverhalte rechtssicher abzubilden. 

Auch wenn es um bestehende Gesellschaftsbeteiligungen oder gemeinsame geschäftliche Aktivitäten geht, zum Beispiel im Rahmen einer GbR oder GmbH, fließen Aspekte aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht in die Vereinbarung mit ein. 

Scheidungsfolgenvereinbarung Notar – Kosten und Transparenz

Die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Umfang der Regelungen aus dem vorhandenen Vermögen, Immobilien und Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie gegebenenfalls getroffenen Unterhaltsvereinbarungen. 

Die Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. In der Regel fällt eine zweifache Gebühr auf Basis des Geschäftswerts an, zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen, etwa für Porto oder Telekommunikation. Pauschale Angaben sind nicht sinnvoll, da der Aufwand je nach Fall stark variieren kann. 

Zur groben Orientierung:
Liegt der Geschäftswert bei 25.000Euro, betragen die reinen Notargebühren etwa 230Euro. Bei 50.000Euro sind es rund 330Euro, bei 260.000Euro etwa 1.070Euro und bei 500.000Euro ca. 1.870Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. 

Was beeinflusst den Geschäftswert? Vor allem der Umfang des zu regelnden Vermögens, die Einbeziehung des Versorgungsausgleichs, Unterhaltsansprüche, Immobilienübertragungen sowie Ausgleichszahlungen über den Zugewinnausgleich hinaus. Auch Regelungen zu Erb- oder Pflichtteilsverzichten und Änderungen des Güterstands können den Geschäftswert erhöhen. 

Da die Vereinbarung in der Regel beiden Seiten zugutekommt, werden die Notarkosten gemeinsam getragen. Rechtlich haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch. In bestimmten Fällen kann eine vergleichbare Regelung im gerichtlichen Scheidungsverfahren protokolliert werden. In solchen Fällen entfallen die Notarkosten, jedoch ist diese Variante nicht in allen Konstellationen gleichwertig, beispielsweise wenn Immobilien übertragen werden sollen. 

Bitte beachten Sie: Die Notarkosten für Scheidungsfolgenvereinbarungen sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar.

Lassen Sie sich persönlich in München beraten 

Eine Scheidung mit notarieller Vereinbarung muss kein belastender Prozess sein. Mit einer fundierten rechtlichen Begleitung lassen sich viele Konflikte vermeiden. Gleichzeitig entsteht Raum für einen respektvollen Neuanfang. 

Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin vor Ort in München. Ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.  

Selbstverständlich unterstütze ich Sie auf Wunsch auch in angrenzenden Themenbereichen, wie etwa bei der Beglaubigung von Vollmachten, der Gestaltung von Erbverträgen oder beim Immobilienkauf im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung und des Scheidungsfolgenrechts. 

 

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