Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung in München

Rechtssichere Scheidungsvereinbarung mit Notar in München

Eine Trennung stellt viele Paare vor persönliche und rechtliche Herausforderungen. Neben der emotionalen Belastung geht es oft auch um Vermögenswerte, Immobilien, Unterhalt oder das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder. Als Notarin in München mit Erfahrung im Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, faire und rechtssichere Lösungen zu finden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung schafft dabei Klarheit und Sicherheit für beide Seiten.

Scheidung mit notarieller Vereinbarung in München

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung (auch „Scheidungsvereinbarung") ist ein Vertrag, in dem Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin alle relevanten Aspekte rund um Ihre Trennung oder Scheidung verbindlich regeln können. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie eine einvernehmliche Lösung anstreben, sei es vor oder während des Scheidungsverfahrens.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt zentrale Fragen, die sich bei der Trennung ergeben, etwa die Vermögensaufteilung und den Zugewinnausgleich, mögliche Unterhaltsansprüche sowie den Umgang mit einem gemeinsamen Eigentum. Auch die Aufteilung bestehender Schulden muss klar definiert sein. Geht es um gemeinsame Kinder, werden Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt festgelegt. Auch der Versorgungsausgleich zur Altersvorsorge wird berücksichtigt. Als Notarin helfe ich Ihnen, diese Punkte rechtssicher, verständlich und ausgewogen zu gestalten. Dabei begleite ich beide Seiten neutral, mit dem Ziel, eine tragfähige Einigung zu schaffen.

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Buch über notarielle Scheidungsvereinbarungen

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Unsere Leistungen

Scheidung mit notarieller Vereinbarung
– unsere Leistungen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Leistungen in Bezug auf die Scheidungsfolgenvereinbarung:

Detail aus der Notarkanzlei Pöllmann in München

Rechtssicherheit in allen Trennungsfolgen

Ich sorge dafür, dass Ihre Vereinbarungen rechtlich wirksam und dauerhaft belastbar sind, unabhängig davon, ob es um Vermögen, Unterhalt, Immobilien oder Kinder geht. Dabei fließt meine langjährige Erfahrung im Familien- und Immobilienrecht in jede Formulierung ein.

Beratung der Scheidungsfolgenvereinbarung durch Notar

Neutrale und individuelle Beratung

Als Notarin bin ich verpflichtet, beide Seiten gleichermaßen zu informieren und zu beraten. Ich erläutere Ihnen alle rechtlichen Optionen und unterstütze Sie dabei, eine faire und ausgewogene Lösung zu finden — individuell abgestimmt auf Ihre Lebenssituation.

Notarin Pöllmann im Beratungsgespräch zur Scheidungsfolgenvereinbarung in München

Umgang mit komplexen Sachverhalten

Ob eine gemeinsame Immobilie, Gesellschaftsbeteiligung oder bestehende Verbindlichkeiten — ich helfe Ihnen, auch vielschichtige Regelungspunkte klar zu strukturieren und rechtssicher zu fassen. Selbstverständlich berücksichtige ich dabei auch angrenzende Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Erbschaftsrecht.

Sinnvoll & Kosten

Warum ist eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Scheidungsfolgenvereinbarung Kosten beim Notar

Die Trennung einer Ehe hat oft weitreichende rechtliche Folgen. Wenn Sie wichtige Fragen eigenverantwortlich regeln möchten, ohne sich auf die Entscheidung eines Familiengerichts verlassen zu müssen, bietet eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung eine rechtssichere und verbindliche Lösung.

Durch die notarielle Beurkundung erhalten Ihre getroffenen Vereinbarungen rechtliche Gültigkeit. Gerade bei Vermögenswerten wie Immobilien, etwa bei der Übertragung eines Grundstücks oder der Regelung eines Wohnrechts, ist die notarielle Form sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Auch wenn es um bestehende Gesellschaftsbeteiligungen oder gemeinsame geschäftliche Aktivitäten geht, zum Beispiel im Rahmen einer GbR oder GmbH, fließen Aspekte aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht in die Vereinbarung mit ein.

Scheidungsfolgenvereinbarung Notar — Kosten und Transparenz

Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Umfang der Regelungen — vorhandenes Vermögen, Immobilien und Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie gegebenenfalls Unterhaltsvereinbarungen. Die Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. In der Regel fällt eine zweifache Gebühr auf Basis des Geschäftswerts an, zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Pauschale Angaben sind nicht sinnvoll, da der Aufwand je nach Fall stark variieren kann.

Zur Orientierung: Liegt der Geschäftswert bei 25.000 Euro, betragen die reinen Notargebühren etwa 230 Euro. Bei 50.000 Euro sind es rund 330 Euro, bei 260.000 Euro etwa 1.070 Euro und bei 500.000 Euro ca. 1.870 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.

Was beeinflusst den Geschäftswert? Vor allem der Umfang des zu regelnden Vermögens, die Einbeziehung des Versorgungsausgleichs, Unterhaltsansprüche, Immobilienübertragungen sowie Ausgleichszahlungen über den Zugewinnausgleich hinaus. Auch Regelungen zu Erb- oder Pflichtteilsverzichten und Änderungen des Güterstands können den Geschäftswert erhöhen. Da die Vereinbarung in der Regel beiden Seiten zugutekommt, werden die Notarkosten gemeinsam getragen. Bitte beachten Sie: Die Notarkosten für Scheidungsfolgenvereinbarungen sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Rechtlich haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch. In bestimmten Fällen kann eine vergleichbare Regelung im gerichtlichen Scheidungsverfahren protokolliert werden. In solchen Fällen entfallen die Notarkosten, jedoch ist diese Variante nicht in allen Konstellationen gleichwertig, beispielsweise wenn Immobilien übertragen werden sollen.

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Im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung stehe ich Ihnen als Notarin in München für die Erstellung einer rechtssicheren Scheidungsfolgenvereinbarung zur Seite — mit Feingefühl und juristischem Know-how. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

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