Sinnvoll & Kosten Warum ist eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Die Trennung einer Ehe hat oft weitreichende rechtliche Folgen. Wenn Sie wichtige Fragen eigenverantwortlich regeln möchten, ohne sich auf die Entscheidung eines Familiengerichts verlassen zu müssen, bietet eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung eine rechtssichere und verbindliche Lösung.
Durch die notarielle Beurkundung erhalten Ihre getroffenen Vereinbarungen rechtliche Gültigkeit. Gerade bei Vermögenswerten wie Immobilien, etwa bei der Übertragung eines Grundstücks oder der Regelung eines Wohnrechts, ist die notarielle Form sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auch wenn es um bestehende Gesellschaftsbeteiligungen oder gemeinsame geschäftliche Aktivitäten geht, zum Beispiel im Rahmen einer GbR oder GmbH, fließen Aspekte aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht in die Vereinbarung mit ein.
Scheidungsfolgenvereinbarung Notar — Kosten und Transparenz
Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Umfang der Regelungen — vorhandenes Vermögen, Immobilien und Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie gegebenenfalls Unterhaltsvereinbarungen. Die Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. In der Regel fällt eine zweifache Gebühr auf Basis des Geschäftswerts an, zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Pauschale Angaben sind nicht sinnvoll, da der Aufwand je nach Fall stark variieren kann.
Zur Orientierung: Liegt der Geschäftswert bei 25.000 Euro, betragen die reinen Notargebühren etwa 230 Euro. Bei 50.000 Euro sind es rund 330 Euro, bei 260.000 Euro etwa 1.070 Euro und bei 500.000 Euro ca. 1.870 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
Was beeinflusst den Geschäftswert? Vor allem der Umfang des zu regelnden Vermögens, die Einbeziehung des Versorgungsausgleichs, Unterhaltsansprüche, Immobilienübertragungen sowie Ausgleichszahlungen über den Zugewinnausgleich hinaus. Auch Regelungen zu Erb- oder Pflichtteilsverzichten und Änderungen des Güterstands können den Geschäftswert erhöhen. Da die Vereinbarung in der Regel beiden Seiten zugutekommt, werden die Notarkosten gemeinsam getragen. Bitte beachten Sie: Die Notarkosten für Scheidungsfolgenvereinbarungen sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Rechtlich haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch. In bestimmten Fällen kann eine vergleichbare Regelung im gerichtlichen Scheidungsverfahren protokolliert werden. In solchen Fällen entfallen die Notarkosten, jedoch ist diese Variante nicht in allen Konstellationen gleichwertig, beispielsweise wenn Immobilien übertragen werden sollen.