Notar für Vorsorgevollmachten in München
Vorsorgevollmacht in München
Sofern Sie selbst nicht mehr entscheiden können, sind sämtliche vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, insbesondere der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, nur dem Vorsorgebevollmächtigten oder mangels einer Vorsorgevollmacht dem Betreuer möglich. Die Vorsorgevollmacht bestimmt einen Bevollmächtigten, der erst dann für Sie handeln kann, wenn er eine Ausfertigung der Urkunde, ausgestellt auf seinen Namen, erhält. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet Ihnen Rechtssicherheit, da der Notar die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und die eindeutige Formulierung Ihrer Wünsche sicherstellt und die öffentliche Form insbesondere beim Grundbuchamt unerlässlich ist. Durch die Registrierung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist der Bevollmächtige im Bedarfsfall schnell auffindbar. Als Notarin in München berate ich Sie persönlich zu allen Anliegen bezüglich Ihrer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung.
Notar für Vorsorgevollmacht München – alle Informationen, die Sie brauchen
Informieren Sie sich jetzt, weshalb es sinnvoll ist, eine Vorsorgevollmacht vorzusehen und was die Unterschiede zu einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung sind.
Darum ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht durch einen Notar sinnvoll
Ein häufiger Irrtum ist, dass Ehegatten – abgesehen vom Notvertretungsrecht – in Bedarfsfällen automatisch zum gesetzlichen Betreuer ernannt werden. Ohne eine entsprechende Vorsorgevollmacht können weder Ihr Ehegatte noch Ihre Kinder für Sie handeln. Damit sind Ihre Angehörigen nicht nur bei Bank- und Vermögensgeschäften handlungsunfähig, sondern es sind auch umfassende Auskünfte über Gesundheitsfragen und entsprechende medizinische Untersuchungen und Behandlungen an Ihre Angehörigen aufgrund der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht nicht möglich. Eine Vorsorgevollmacht kann auch an zwei oder mehrere Personen erteilt werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass immer jemand verfügbar ist, der in Ihrem Sinne handelt.
Patientenverfügung, Betreuungs-verfügung & Vorsorgevollmacht in München
Der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen oder die Entscheidung einer Organspende sind nur dem Vorsorgebevollmächtigten möglich, wenn der Patient selbst nicht mehr ansprechbar ist. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die bei eigener Handlungsunfähigkeit Entscheidungen treffen können, etwa in finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten.
Die Patientenverfügung hingegen fokussiert sich ausschließlich auf medizinische Maßnahmen und legt fest, welche Behandlungen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Diese Anweisungen sind verbindlich für den Bevollmächtigten und die Ärzte.
Der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht liegt vor allem darin, dass die Betreuungsverfügung regelt, wer im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit als Betreuer vom Gericht bestellt werden soll. Sie bietet zudem die Möglichkeit, Wünsche zur Betreuung festzuhalten, die das Gericht bei der Auswahl des Betreuers berücksichtigt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, bei der der Bevollmächtigte privat handelt, erfolgt die Betreuung unter gerichtlicher Aufsicht. Eine Betreuungsverfügung ist dann zu empfehlen, wenn es keine Person gibt, der gegenüber ausreichend Vertrauen besteht, dass eine Vorsorgevollmacht erteilt werden könnte. Mit einer Betreuungsverfügung kann dann zumindest sichergestellt werden, dass der gesetzliche Betreuer keine fremde Person ist, sondern zumindest eine näher bekannte.
Alle Dokumente können durch einen Notar im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit ein Betreuungsgericht jederzeit weiß, dass diese Urkunden errichtet wurden und wer die bevollmächtigten Personen sind.
Vorsorgevollmacht in München: Kosten beim Notar
Eine Vorsorgevollmacht kann kostenlos selbst erstellt werden, doch die notarielle Beglaubigung oder Beurkundung bieten zusätzliche Sicherheit. Die Kosten für eine notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht variieren und hängen vom Vermögenswert ab. Notare berechnen hierfür in der Regel eine Gebühr, die sich nach dem Gerichtskostengesetz richtet. Die Höhe der Kosten richten sich dabei an dem Geschäftswert der Vollmacht und beginnen bei 60 Euro.
Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie gerne einen Termin bei mir als Notarin für Vorsorgevollmachten in München. Zur Vereinfachung der Informationsaufnahme lade ich Sie ein, unsere Checkliste für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht herunterzuladen.