Immobilienrecht München – Ihr Notar für den Immobilienkauf
Notar Für Immobilienrecht in München
Als Notarin für Immobilienrecht in München stehe ich Ihnen mit umfassender Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite. Immobilienrechtliche Angelegenheiten erfordern präzise und rechtskonforme Lösungen, die sowohl die Interessen des Käufers als auch des Verkäufers berücksichtigen. In meiner Funktion als Notarin bin ich neutral und unabhängig, sodass ich sämtliche Vertragsparteien unparteiisch berate und unterstütze. Im Bereich des Immobilienrechts in München decke ich ein breites Spektrum an Dienstleistungen ab. Dazu gehören die Vorbereitung und Abwicklung von Kaufverträgen, die Überlassung von Immobilien sowie die Aufteilung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) oder auch die Grundschuldbestellung. Besonders bei komplexen Projekten und der Entwicklung von Immobilienprojekten biete ich Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung.
Bei Ihrem Immobilienkauf stehe ich Ihnen als Notarin zur Seite und begleite Sie von der ersten Beratung bis hin zur finalen Beurkundung sowie der sicheren Abwicklung des Kaufvertrages. Dabei achte ich darauf, dass alle relevanten Regelungen klar und verständlich im Vertrag festgehalten sind, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Notar für Immobilienrecht – unsere Leistungen
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die häufigsten Angelegenheiten im Immobilienrecht, die ich für Sie durchführen kann:
Immobilienkauf in München
Beim Immobilienkauf (Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf) in München gibt es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer vieles zu bedenken und zu klären. Ich bespreche mit Ihnen in einem Vorgespräch Ihre Wünsche und Ziele, informiere Sie über die Regelungsmöglichkeiten nach dem Immobilienrecht in München und erstelle dementsprechend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrags. Weiterhin trage ich dafür Sorge, dass dieser für beide Vertragsparteien alle regelungsbedürftigen Punkte und getroffenen Absprachen korrekt enthält. Nach der Beurkundung kümmere ich mich um eine reibungslose und sichere Abwicklung des Vertrages.
Übertragung von Grundbesitz – Schenkung
Teilweise wird die Übergabe von Grundbesitz nicht über eine Erbschaft, sondern noch zu Lebzeiten über eine Schenkung geregelt. Wenn Sie Grundbesitz auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere Ihnen nahe stehende Personen übertragen möchten, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, um einen Vertrag für Sie zu gestalten, der genau Ihren Wünschen entspricht und Ihnen die erforderliche Absicherung gewährt. In manchen Fällen kann auch die Beglaubigung von Dokumenten im Rahmen einer Schenkung sinnvoll sein.
Kaufvertrag und Urkunde
Zur Vorbereitung eines Kaufvertrages darf ich Sie darum bitten, sich telefonisch mit mir oder meinem Team in Verbindung zu setzen oder uns den ausgefüllten Fragebogen Kaufvertrag zukommen zu lassen. Der Notar spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass unerfahrene Vertragsparteien keine einseitigen Risiken eingehen, insbesondere bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen.
Insbesondere unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung und Abwicklung von
Immobilientransaktionen
Projektgestaltungen und -entwicklungen samt Dienstbarkeiten
Kaufverträgen
Überlassungen
WEG-Aufteilungen und dem Abverkauf einzelner Einheiten (Bauträgerverträge)
Städtebaulichen Verträgen
Grundschuldbestellungen
Die Bestellung der Grundschuld ist ein zentrales Instrument bei Immobilientransaktionen. Informationen über den Ablauf und die Notwendigkeit erhalten Sie auf unserer Seite zur Grundschuldbestellung bei einem Notar.