Handschlag über zwei Modellhäusern und einem Bauträgervertrag auf dem Tisch
Immobilienrecht

Bauträgervertrag beim Notar: Ablauf, Inhalte und die Rolle der Fälligkeitsmitteilung

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Alles zum Bauträgervertrag

Der Kauf einer neu errichteten Immobilie gehört für viele Menschen zu den größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Besonders anspruchsvoll wird der Immobilienkauf, wenn Haus oder Wohnung noch nicht fertiggestellt sind oder sich sogar erst in der Planungsphase befinden. In solchen Fällen wird der Erwerb meist über einen Bauträgervertrag abgewickelt. Dieser Vertragstyp ist rechtlich besonders komplex, da er sowohl den Erwerb von Grundstückseigentum als auch die Verpflichtung zur Errichtung eines Gebäudes regelt. Um Käufer und Bauträger gleichermaßen zu schützen, schreibt das Gesetz vor, dass ein Bauträgervertrag beim Notar abgeschlossen werden muss. Der Notar übernimmt dabei eine wichtige Kontroll- und Beratungsfunktion: Er erklärt den Parteien die rechtlichen Folgen, sorgt für eine rechtssichere Vertragsgestaltung und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Als Notarin in München begleite ich Mandanten bei allen Fragen rund um Bauträgerverträge. Von der Vorbereitung des Vertragsentwurfs über die notarielle Beurkundung bis zur Ausstellung wichtiger Dokumente wie der Fälligkeitsmitteilung sorge ich dafür, dass der Immobilienerwerb rechtlich sicher und transparent abläuft.

01Was ist ein Bauträgervertrag?

Ein Bauträgervertrag ist ein besonderer Vertragstyp im Immobilienrecht, der beim Erwerb einer noch zu errichtenden oder zu sanierenden Immobilie verwendet wird. Typischerweise betrifft dies den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses in einem Neubauprojekt.

Rechtlich handelt es sich um einen sogenannten gemischten Vertrag, da er zwei unterschiedliche Vertragsarten miteinander verbindet. Zum einen enthält er Elemente des Kaufrechts nach §§ 433 ff. BGB. Der Erwerber kauft ein Grundstück oder einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, ähnlich wie bei einem notariellen Kaufvertrag über eine bereits bestehende Immobilie. Zum anderen enthält er Elemente des Werkvertragsrechts nach §§ 631 ff. BGB. Der Bauträger verpflichtet sich, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder eine Immobilie fertigzustellen.

Der Bauträger übernimmt dabei in der Regel die Rolle des Bauherrn. Er plant das Bauprojekt, organisiert die Bauausführung und beauftragt die notwendigen Handwerks- und Bauunternehmen. Für den Käufer bedeutet das: Er erhält Grundstück und Gebäude aus einer Hand, ohne selbst als Bauherr auftreten zu müssen.

02Warum Sie einen Bauträgervertrag vom Notar prüfen lassen müssen

Da ein Bauträgervertrag die Übertragung von Grundstückseigentum beinhaltet, ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Ohne diese notarielle Beurkundung wäre der Vertrag unwirksam. Beurkundungspflichtig sind dabei nicht nur der eigentliche Vertrag, sondern auch die Baubeschreibung, Pläne, Sonderwünsche und Eigenleistungen sowie etwaige nachträgliche wesentliche Änderungen.

Der Bauträgervertrag beim Notar dient in erster Linie dem Schutz der Vertragsparteien, insbesondere des Käufers. Als Notarin prüfe ich den Vertragsentwurf, erläutere die rechtlichen Konsequenzen und stelle sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dabei können auch wichtige Punkte wie Grundbuchangaben, bestehende Belastungen oder vertragliche Regelungen zum Grundstück sorgfältig geprüft werden.

Ein praktischer Hinweis, der oft übersehen wird: Vor der Beurkundung sollten Käufer bei der zuständigen Gemeinde prüfen, ob alle Erschließungskosten (Straßenbau, Wasser, Abwasser etc.) vollständig bezahlt sind. Sind sie es nicht, kann der Käufer nach dem Eigentumserwerb für diese Kosten haften.

Beratung eines Paares zum Bauträgervertrag mit einem Modellhaus in der Hand

Ein wichtiger gesetzlicher Schutzmechanismus ist die sogenannte 14-Tage-Frist. Verbraucher müssen den vollständigen Vertragsentwurf sowie alle zugehörigen Unterlagen wie beispielsweise Baubeschreibung, Pläne oder Teilungserklärung mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin erhalten. Dadurch haben Käufer ausreichend Zeit, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Ein klassisches Widerrufsrecht wie bei vielen Verbraucherverträgen besteht bei einem notariell beurkundeten Bauträgervertrag hingegen in der Regel nicht. Umso wichtiger ist es, den Vertragsinhalt vor der Unterzeichnung gründlich zu verstehen.

Fühlen Sie sich unsicher angesichts der rechtlichen Anforderungen und formalen Schritte eines Bauträgervertrags?

Ich unterstütze Sie als erfahrene Notarin in München mit einer klaren, strukturierten und verständlichen Begleitung.

03Zentrale Inhalte eines Bauträgervertrags

Ein Bauträgervertrag umfasst mehrere Bestandteile und Anlagen, die gemeinsam bestimmen, was der Bauträger zu leisten hat und welche Rechte der Käufer hat.

Baubeschreibung als zentrales Dokument

Die Baubeschreibung ist das wichtigste Dokument neben dem eigentlichen Vertrag und der Teilungserklärung. Sie legt detailliert fest, welche Bauleistungen ausgeführt werden, welche Materialien und Ausstattungsmerkmale vorgesehen sind und welchen Qualitätsstandard das fertige Gebäude erfüllen muss. Wichtig: Lücken in der Baubeschreibung werden durch die anerkannten Regeln der Technik und einschlägige DIN-Normen gefüllt, etwa DIN 4109 für den Schallschutz. Unklare oder lückenhafte Baubeschreibungen sind eine häufige Ursache für spätere Streitigkeiten; eine Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen vor der Beurkundung ist daher ratsam.

Änderungsvorbehalte: Risiko-Klauseln erkennen

Besondere Vorsicht gilt bei Änderungsvorbehalten: Klauseln, die dem Bauträger weitreichende bauliche Änderungen ohne Zustimmung des Käufers erlauben, können dazu führen, dass das fertige Objekt erheblich von der ursprünglichen Planung abweicht. Pauschale Formulierungen wie „Änderungen im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten" sollten stets kritisch geprüft und möglichst eingeschränkt werden.

Fertigstellungstermin im Bauträgervertrag

Ebenso wichtig ist die Regelung zum Fertigstellungstermin. Im Bauträgervertrag sollte möglichst genau festgelegt sein, wann das Bauvorhaben abgeschlossen sein muss oder innerhalb welcher Bauzeit die Immobilie fertiggestellt werden soll. Dadurch entsteht für Käufer eine verlässliche zeitliche Orientierung. Dabei ist zwischen bezugsfertig (Einzug möglich, nicht alle Arbeiten abgeschlossen) und vollständig fertiggestellt zu unterscheiden, beide Begriffe lösen unterschiedliche Rechtsfolgen aus.

Festpreis und Kostentransparenz

In vielen Fällen wird außerdem ein Festpreis vereinbart, der sowohl den Grundstückskauf als auch die Bauleistungen umfasst. Diese Preisgestaltung schafft für Käufer eine gewisse Planungssicherheit, da die Gesamtkosten grundsätzlich bereits im Vertrag festgelegt sind.

Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

Wenn es sich um den Erwerb einer Eigentumswohnung handelt, gehört außerdem die Teilungserklärung zu den wichtigen Vertragsunterlagen. Sie regelt die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentum, also die jeweilige Wohnung, und Gemeinschaftseigentum wie etwa das Treppenhaus, das Dach oder die Außenanlagen. Gleichzeitig legt sie fest, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Wohnungseigentümer innerhalb der Gemeinschaft haben.

Wohnungsschlüssel und Füller auf einem unterschriebenen Bauträgervertrag

04Wann müssen Käufer beim Bauträgervertrag zahlen?

Ein besonderer Unterschied zum klassischen Immobilienkauf liegt in der Zahlungsstruktur. Beim Bauträgervertrag wird der Kaufpreis in der Regel nicht vollständig auf einmal gezahlt, sondern in mehreren Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt.

Die rechtlichen Vorgaben hierfür ergeben sich aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie legt fest, dass maximal sieben Raten vereinbart werden dürfen. Jede Rate ist an einen bestimmten Bauabschnitt gekoppelt, etwa an die Fertigstellung des Rohbaus oder die Dachdeckung.

Diese Regelung soll verhindern, dass Käufer zu viel Geld zahlen, bevor entsprechende Bauleistungen tatsächlich erbracht wurden.

05Die Rolle der Fälligkeitsmitteilung durch den Notar

Bevor eine Rate fällig wird, prüfe ich als Notarin, ob alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Erst dann erteile ich dem Käufer die schriftliche Fälligkeitsmitteilung, auch Fälligkeitsbescheinigung genannt. Nur auf dieser Grundlage sollte die Zahlung geleistet werden.

Ich prüfe dabei insbesondere:

  • Rechtswirksamkeit des Vertrags: Der Bauträgervertrag muss vollständig wirksam beurkundet und in Kraft getreten sein.
  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Sie muss zugunsten des Käufers eingetragen sein und sichert den Eigentumsübertragungsanspruch gegen einen anderweitigen Verkauf der Immobilie.
  • Lastenfreistellung: Bestehende Grundpfandrechte des Bauträgers (in der Regel eine Globalgrundschuld der finanzierenden Bank) müssen durch eine Treuhandauflage abgesichert sein, sodass diese nicht auf den Käufer übergehen.
  • Baugenehmigung: Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für das Bauvorhaben müssen vorliegen.

Erst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, versende ich die Fälligkeitsmitteilung.

06Bauträgervertrag: Absicherung des Käufers und Schutz vor Risiken während der Bauphase

Da zwischen dem Abschluss des Bauträgervertrags und der Fertigstellung der Immobilie häufig mehrere Monate oder sogar Jahre liegen, ist eine zuverlässige Absicherung des Käufers besonders wichtig. Während dieser Bauphase besteht beispielsweise das Risiko, dass der Bauträger wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommt oder im schlimmsten Fall insolvent wird. Aus diesem Grund sieht das Gesetz verschiedene Sicherungsmechanismen vor, die den Käufer schützen sollen.

Auflassungsvormerkung im Grundbuch

Eine zentrale Rolle spielt dabei die bereits erwähnte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung. Sollte der Bauträger während der Bauphase insolvent werden, bleibt dieser Anspruch bestehen. In bestimmten Fällen kann der Käufer das bereits begonnene Bauvorhaben übernehmen und die Immobilie selbst fertigstellen lassen.

Bankbürgschaft als zusätzliche Sicherheit

Darüber hinaus kann der Bauträger zusätzliche Sicherheiten stellen, etwa in Form einer Bankbürgschaft. Diese Bürgschaft sorgt dafür, dass Zahlungen abgesichert sind und der Käufer sein Geld nicht vollständig verliert, falls es zu Problemen während der Bauphase kommt.

Vertragserfüllungsbürgschaft bei Verbraucherverträgen

Bei Bauträgerverträgen mit Verbrauchern ist außerdem eine weitere Sicherheit vorgesehen. Der Bauträger muss eine Sicherheit für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung des Bauwerks leisten. Diese beträgt in der Regel fünf Prozent der gesamten Vergütung und dient dazu, den Käufer zusätzlich abzusichern.

Belastungsvollmacht und ihre Risiken

In der Praxis bevollmächtigt der Bauträger den Käufer im Vertrag häufig, das Grundstück bereits vor dem Eigentumsübergang mit einer Grundschuld für die eigene Immobilienfinanzierung zu belasten. Das ist für die Finanzierungsbank des Käufers wichtig und sollte bereits im Vertrag geregelt sein.

Bereitstellungszinsen bei Bauverzögerung

Bei Bauverzögerungen kann die Finanzierungsbank des Käufers erhebliche Bereitstellungszinsen verlangen. Es empfiehlt sich daher, mit der Bank eine bereitstellungsfreie Zeit von 6 bis 12 Monaten zu vereinbaren, um Kostenfallen zu vermeiden.

Insolvenzrisiko des Bauträgers

Gerät der Bauträger in die Insolvenz, bietet die Auflassungsvormerkung zwar Schutz – ein Rücktritt vom Vertrag kann jedoch riskant sein, da die Vormerkung dabei verloren gehen kann. In vielen Fällen ist es vorteilhafter, den unfertigen Bau zu übernehmen und ihn selbst fertigstellen zu lassen.

Fachkommentare zu Wohnungseigentum und Bauträgervertrag in der Bibliothek des Notariats

07Abnahme und Gewährleistung beim Bauträgervertrag

Bedeutung der Abnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Abnahme des Bauwerks. Dieser Schritt ist rechtlich besonders wichtig, weil mit der Abnahme mehrere rechtliche Folgen verbunden sind. Zum einen beginnt mit diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist für mögliche Baumängel. Zum anderen kehrt sich die Beweislast um, sodass nach der Abnahme grundsätzlich der Käufer nachweisen muss, dass ein Mangel vorliegt.

Besonderheit Eigentumswohnung: zweistufige Abnahme

Bei Eigentumswohnungen erfolgt die Abnahme häufig in zwei Teilen. Zunächst wird das Sondereigentum der jeweiligen Wohnung abgenommen. Zusätzlich findet eine separate Abnahme des Gemeinschaftseigentums statt, also beispielsweise von Treppenhaus, Dach oder anderen gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Gebäudes.

Gewährleistungsfrist von fünf Jahren

Für Bauwerke gilt in der Regel eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Treten innerhalb dieses Zeitraums Mängel auf, hat der Käufer zunächst Anspruch auf Nachbesserung durch den Bauträger. Bis die festgestellten Mängel ordnungsgemäß beseitigt sind, kann der Käufer außerdem einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückhalten.

08Fazit: Bauträgerverträge erfordern besondere rechtliche Sorgfalt

Ein Bauträgervertrag verbindet Grundstückskauf und Bauleistung in einem einzigen Vertragswerk. Dadurch ist er deutlich komplexer als ein gewöhnlicher Immobilienkaufvertrag. Für Käufer geht es dabei meist um hohe finanzielle Summen und langfristige Verpflichtungen.

Der Bauträgervertrag beim Notar sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden und die Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden. Auch bei der Prüfung der Voraussetzungen für Kaufpreiszahlungen und bei der Ausstellung der Fälligkeitsmitteilung durch den Notar spielt der Notar eine entscheidende Rolle.

Gerade bei Immobilienprojekten in einer wachsenden Metropole wie München ist eine sorgfältige notarielle Begleitung deshalb ein wichtiger Baustein für einen sicheren und erfolgreichen Immobilienerwerb.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Bauträgervertrag?
Ein Bauträgervertrag ist ein gemischter Vertrag, mit dem ein Bauträger sowohl ein noch zu errichtendes Bauwerk erstellt als auch das dazugehörige Grundstück an den Käufer überträgt. Er muss zwingend notariell beurkundet werden (§ 311b BGB) und unterliegt zusätzlich der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Ist Bauträgervertrag das Gleiche wie Kaufvertrag?
Nein. Bei einem klassischen Kaufvertrag erwirbt der Käufer eine bereits bestehende Immobilie, beim Bauträgervertrag eine noch zu errichtende oder zu sanierende. Der Bauträgervertrag verbindet Grundstückskauf und Bauleistung in einem einzigen Vertragswerk und unterliegt deshalb besonderen Schutzvorschriften für Verbraucher.
Wie hoch sind die Notarkosten für einen Bauträgervertrag?
Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Kaufpreis der Immobilie. Bei einem Bauträgervertrag mit 500.000 Euro Kaufpreis liegen die Notargebühren typischerweise bei 1.800 bis 2.500 Euro netto. Hinzu kommen Grundbuchgebühren in ähnlicher Größenordnung. Für die individuelle Berechnung berate ich Sie gerne in einem persönlichen Termin.
Notarin Susanne Pöllmann
Über die Autorin

Notarin Susanne Pöllmann

Notarin im Bezirk des OLG München, Amtssitz in der Pacellistraße 14. Schwerpunkte im Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Ehe- und Erbrecht. Seit November 2023 Prüferin der 2. Staatsprüfung.

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