Gesellschaftsvertrag mit Notar - rechtssichere notarielle Beurkundung für einen sicheren Start

Gesellschaftsvertrag mit Notar - rechtssichere notarielle Beurkundung für einen sicheren Start

Alles zum Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag beim Notar

Als erfahrene Notarin in München begleite ich Gründer, Gesellschafter und Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen. Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Herzstück einer Gesellschaft. Er entscheidet nicht nur über die wirksame Gründung, sondern prägt die Zusammenarbeit der Gesellschafter über Jahre oder Jahrzehnte hinweg.

Gerade bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um ein außergewöhnliches Rechtsgeschäft mit weitreichenden Dauerverpflichtungen. Der Gesetzgeber verlangt deshalb in vielen Fällen zwingend die notarielle Mitwirkung. Dieser Ratgeber erläutert ausführlich, wann ein Gesellschaftsvertrag einen Notar erfordert, welche Inhalte zwingend geregelt werden müssen, worin der Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung und notarieller Beurkundung liegt und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Was ist ein Gesellschaftsvertrag? 

Der Gesellschaftsvertrag, häufig auch als Satzung bezeichnet, bildet die rechtliche Grundlage einer Gesellschaft. Er regelt den Organisations- und Handlungsrahmen des Unternehmens und legt die wesentlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander sowie im Verhältnis zur Geschäftsführung fest.

Ziel des Gesellschaftsvertrags ist es, Rechtssicherheit im Interesse der Gesellschafter und des Rechtsverkehrs zu schaffen. Gerade in Konfliktsituationen, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über Geschäftsführungsbefugnisse, Gewinnausschüttungen oder das Ausscheiden einzelner Gesellschafter, ist der Gesellschaftsvertrag die maßgebliche Grundlage für eine rechtliche Bewertung.

Notarielle Beglaubigung oder notarielle Beurkundung – der rechtliche Unterschied

Der Begriff der notariellen Beglaubigung wird häufig bei Gesellschaftsverträgen verwendet, ist jedoch rechtlich vom Begriff der Beurkundung zu unterscheiden. 

Bei einer notariellen Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift. Eine inhaltliche Prüfung des Vertrags findet nicht statt. Für Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften ist diese Form nicht ausreichend. 

Die notarielle Beurkundung geht deutlich weiter. Der Vertrag wird vollständig geprüft, vorgelesen und erläutert. Ein Notar achtet dabei darauf, dass die Regelungen verständlich, rechtlich zulässig und auf die konkrete Gesellschaftssituation abgestimmt sind. Nur diese Form erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG. 

Muss ein Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden? 

Ob ein Gesellschaftsvertrag notariell begleitet werden muss, hängt maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Die häufig gestellte Frage, ob ein Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss, lässt sich daher nicht pauschal beantworten.

Kapitalgesellschaften

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die GmbH & Co. KG oder die AG besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Beurkundungspflicht. Ohne notarielle Beurkundung kann die Gesellschaft rechtlich nicht wirksam gegründet werden. Diese Pflicht ist im GmbH-Gesetz verankert und dient mehreren Zwecken: Sie schafft Rechtssicherheit für den Rechtsverkehr, stellt die rechtliche Wirksamkeit der Gesellschaft sicher und hat zugleich eine Warn- und Belehrungsfunktion für die Gesellschafter. Als Notarin prüfe ich den Gesellschaftsvertrag daher nicht nur formal, sondern auch inhaltlich. Ziel ist es sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Vertrag eine tragfähige Grundlage für die künftige Zusammenarbeit bildet.

Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften wie der GbR, OHG oder KG besteht grundsätzlich Formfreiheit. Eine GbR kann sogar mündlich oder durch schlüssiges Verhalten gegründet werden. Aus der Praxis weiß ich jedoch, dass gerade bei fehlenden schriftlichen Regelungen erhebliche Risiken entstehen können. 

Eine notarielle Beurkundung wird bei Personengesellschaften immer dann erforderlich, wenn der Gesellschaftsvertrag Verpflichtungen zur Übertragung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten enthält. Unabhängig davon empfehle ich auch hier dringend einen klar formulierten schriftlichen Vertrag. 

Gesellschaftsvertrag GmbH: Warum der Notar zwingend erforderlich ist 

Beim Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Notar kann die GmbH nicht gegründet werden. Diese Pflicht dient nicht nur der formalen Kontrolle, sondern der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten. 

Als Notarin stelle ich sicher, dass der Gesellschaftsvertrag alle gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und keine Regelungen enthält, die später zu Unwirksamkeit oder Haftungsrisiken führen. Gerade bei mehreren Gesellschaftern, unterschiedlichen Kapitalanteilen oder Sonderrechten ist eine sorgfältige Gestaltung entscheidend für eine stabile Gesellschaftsstruktur. 

Fühlen Sie sich unsicher angesichts der rechtlichen Anforderungen und formalen Regelungen eines Gesellschaftsvertrags?

Ich unterstütze Sie als erfahrene Notarin in München mit einer klaren, strukturierten und verständlichen Begleitung.

Von der rechtlichen Gestaltung und Prüfung des Gesellschaftsvertrags über die notarielle Beurkundung bis hin zur Eintragung im Handelsregister – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Gesellschaftsvertrag rechtssicher, ausgewogen und ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt wird.

Notarin Susanne Poellmann

Zwingende und empfohlene Inhalte des Gesellschaftsvertrags

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtbestandteile

Für die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) schreibt das Gesetz zwingend bestimmte Inhalte vor. Dazu gehören der Name und der Sitz der Gesellschaft, der Unternehmensgegenstand sowie die Höhe des Stammkapitals. Darüber hinaus muss der Gesellschaftsvertrag eindeutig regeln, wie viele Geschäftsanteile bestehen und welche Anteilshöhe jeder Gesellschafter übernimmt. Diese Angaben sind nicht nur formale Voraussetzungen, sondern bilden die Grundlage für Stimmrechte, Gewinnverteilung und Einflussmöglichkeiten innerhalb der Gesellschaft. Fehlen diese Pflichtbestandteile oder sind sie unklar geregelt, ist der Gesellschaftsvertrag unwirksam.

Gestaltungsspielraum in der Praxis

Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus besteht ein erheblicher Gestaltungsspielraum. Der tatsächliche Vertragsumfang eines Gesellschaftsvertrags geht in der Praxis regelmäßig deutlich über die Pflichtangaben hinaus. Häufig enthalten Gesellschaftsverträge detaillierte Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung, zu Zustimmungsvorbehalten bei besonders wichtigen Geschäften, zur Gewinnverwendung sowie zur Dauer der Gesellschaft und zum Geschäftsjahr. 

Besonders konfliktanfällig sind Regelungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen. Um unerwünschte Gesellschafterwechsel zu vermeiden, werden häufig Vinkulierungsklauseln, Vorkaufsrechte oder Andienungspflichten vereinbart. Ebenfalls von großer Bedeutung sind Wettbewerbsverbote, Regelungen zum Ausschluss einzelner Gesellschafter sowie klare Nachfolgeregelungen für den Todesfall. Üblicherweise wird der Gesellschaftsvertrag zudem durch eine salvatorische Klausel ergänzt. Diese stellt sicher, dass der Vertrag als Ganzes wirksam bleibt, selbst wenn einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt dann eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Vereinbarung möglichst nahekommt.

Wie läuft die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ab?

Die Beurkundung kann klassisch vor Ort erfolgen. Alle Gesellschafter erscheinen persönlich oder lassen sich mit notariell beglaubigter Vollmacht vertreten. Auch zeitlich gestreckte Verfahren oder Beurkundungen vor verschiedenen Notaren sind möglich. 

Seit 2022 besteht zudem die Möglichkeit der vollständigen Online-Gründung einer GmbH. Die Beurkundung erfolgt dabei über ein sicheres Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Voraussetzung sind ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und die technischen Voraussetzungen zur Identitätsprüfung. Dieses Verfahren eignet sich insbesondere für standardisierte Gründungen. 

Für sehr einfache Fälle kann ein gesetzliches Musterprotokoll genutzt werden. Dieses ist kostengünstiger, jedoch inhaltlich nicht anpassbar und daher nur für wenige Konstellationen sinnvoll. 

Gesellschaftsvertrag mittels notarieller Beurkundung

Änderung des Gesellschaftsvertrags: Form und Mehrheit 

Unternehmen entwickeln sich weiter, weshalb Anpassungen des Gesellschaftsvertrags häufig notwendig werden. Jede Änderung setzt einen Gesellschafterbeschluss voraus. Gesetzlich ist hierfür eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag kann strengere Anforderungen vorsehen, jedoch keine niedrigeren. 

Der Änderungsbeschluss muss notariell beurkundet und zum Handelsregister angemeldet werden. Rechtlich wirksam wird die Änderung erst mit der Eintragung. Besonderer Schutz gilt dabei für Minderheitsgesellschafter, deren Sonderrechte nicht ohne Zustimmung entzogen werden dürfen.

Notar Kosten für einen Gesellschaftsvertrag: Was ist einzuplanen?

Die Kosten für den Notar beim Gesellschaftsvertrag richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit einheitlich geregelt. Maßgeblich ist regelmäßig der Geschäftswert, der sich meist am Stammkapital orientiert. 

Bei einer klassischen GmbH-Gründung mit einem Stammkapital von 25.000 Euro liegen die Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bei etwa 600 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen Gerichtskosten für die Eintragung ins Handelsregister in Höhe von regelmäßig 150 Euro. 

Gesellschaftsvertrag Notar Kosten

Fazit: Der Gesellschaftsvertrag als Fundament mit notarieller Absicherung

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament jeder Gesellschaft. Die Pflicht zur notariellen Beurkundung bei Kapitalgesellschaften dient der rechtlichen Absicherung und dem Schutz aller Beteiligten. Als Notarin sorge ich dafür, dass Ihr Gesellschaftsvertrag nicht nur formell wirksam, sondern auch inhaltlich durchdacht, verständlich und zukunftsfähig gestaltet ist. 

Sie planen die Erstellung oder Änderung eines Gesellschaftsvertrags für Ihre UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder AG?

Dann setzen Sie auf eine rechtssichere und strukturierte Umsetzung mit notarieller Begleitung – individuell beraten, formal korrekt und auf die Anforderungen Ihrer Gesellschaft abgestimmt.

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungs­termin!

Als erfahrene Notarin in München begleite ich Sie bei der Erstellung oder Änderung Ihres Gesellschaftsvertrags – kompetent, neutral und mit Fokus auf eine ausgewogene und rechtssichere Regelung.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!